In der Sondersitzung des Marktgemeinderats zur Rathauserweiterung am Donnerstagabend nahmen die Mitglieder mit breiter Mehrheit die Beschlussvorlage der Verwaltung an. Mit dieser Entscheidung wird im kommenden Jahr das Bebauungsplanverfahren für die größtmögliche Variante der Erweiterung (mit einem Neubau des Metzhauses) gestartet. Eine endgültige Entscheidung ist das dennoch nicht.
Ausgangslage
Im April stellte die Fischer Planen und Bauen GmbH die ersten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Rathauserweiterung mit verschiedenen Planungsvarianten vor. Neben der Erweiterung der Feuchter Gemeindewerke (FGW) und einem Kelleranschluss mit der Option der Rathauserweiterung präsentierten sie eine Ausbaustufe 1 (ohne Kämmerei und Bauamt) und 2 (bei der die komplette Verwaltung im Rathaus untergebracht wäre).
Der Gemeinderat traf daraufhin mit breiter Mehrheit die Grundsatzentscheidung für die Rathauserweiterung (mehr dazu hier). Punkte wie die Genehmigungsfähigkeit, der Denkmalschutz und der Zustand der Gebäude (vor allem des Metzhauses) waren zu diesem Zeitpunkt allerdings noch unklar, weshalb sich das Gremium noch nicht für eine konkrete Variante entschied. Die Vorplanungen unter anderem zu diesen Punkten liefen bis zuletzt bei der Fischer Planen und Bauen GmbH weiter.
Ausführliche Präsentation des Planungsbüros
Geschäftsführer Ralph Stefan und Architekt Andreas Hollweck präsentierten den 19 anwesenden Mitgliedern in der Feuchter Reichswaldhalle den aktuellen Stand der Vorplanungen. Die wichtigste Erkenntnis kam direkt zu Beginn des 40-minütigen Vortrags. Denn nach den Absprachen mit dem Landratsamt ist ein Bebauungsplanverfahren zwingend notwenig. Sie würden der Gemeinde auch unbedingt empfehlen, den Bebauungsplan über den größtmöglichen Umfang zu erstellen. So könne immer noch kleiner gebaut werden, die große Lösung wäre aber anders als bei einem eingeschränkten Bebauungsplan weiter möglich.
Von Seiten der Denkmalschutzbehörde bestand grundsätzlich Einigkeit mit den Planungen, Kritik wurde lediglich an den Plänen zum Umbau des Sitzungssaals geübt.
Bei der Bestandsaufnahme des Metzhauses stellten die Planer fest, dass das Gebäude nur teilweise unterkellert ist, sodass bei einer Sanierung die benötigten Archivflächen im Gegensatz zu einem kompletten Neubau wegfallen würden. Außerdem sei ein größerer Feuchtigkeitsschaden im Keller entstanden. Ein weiterer liege im Obergeschoss wohl aufgrund des Dachs vor, der Rest des Gebäudes sei grundsätzlich in einem guten Zustand. Hollweck merkte außerdem an, dass im Haus verschiedene Arten von Böden und Türen verbaut seien. Die Arbeiter müssten das Gebäude bei einer Sanierung bis auf die Grundmauern entkernen.
Außerdem bestehe zwischen den Stockwerken des Rathauses und Metzhauses ein Höhenunterschied, der die Barrierefreiheit bei der Planungsvariante Sanierung (gegenüber einem kompletten Neubau) einschränke. Eine Rampe würde sehr viel Platz in der Länge wegnehmen und in einem Geschoss sogar über die Gebäudelänge hinausgehen. Die Alternative Aufzug nehme pro Etage mindestens ein Büro an Fläche weg.
Der preisliche Unterschied zwischen einer Sanierung und dem kompletten Neubau liege nach aktuellen Planungen des Büros bei etwa 7 Prozent (in absoluten Zahlen 150.000 Euro), die eine Sanierung vermutlich weniger kosten würde als ein Neubau. Hollweck sieht jedoch aufgrund der aufwendigen Trockenlegung des Kellers hier ein deutlich höheres Risiko, dass der Preis für die Gemeinde bei einer Sanierung doch deutlich höher liege als aktuell angenommen. Grundsätzlich liege die Kostenvarianz aktuell etwa bei 20 Prozent. Insgesamt würde den Markt Feucht (laut der Preiskalkulation aus dem Frühjahr 2022) die Ausbaustufe 2 (Sanierung des Metzhauses) 7.150.000 Euro und der Neubau 7.300.000 Euro kosten.
Abschließend gab das Planungsbüro noch eine Übersicht über einen möglichen weiteren und idealen Ablauf. Starte die Gemeinde Anfang 2023 in das Bebauungsplanverfahren und liefen die Entwurfsplanungen dazu parallel, sei aktuell mit einem Baubeginn frühestens Anfang 2026 zu rechnen. Dazwischen werden allerdings beim Maßnahmenbeschluss (laut Zeitplan Anfang 2024) und spätestens nochmal bei der Vergabe der Bauaufträge weitere zwingende Zustimmungen des Marktgemeinderats erforderlich. Erst ab diesem Punkte gäbe es laut dem Leiter des Bauamts Andreas Brandmann kein zurück mehr.
Sanierung des Metzhauses keine sinnvolle Option
Auf den Vortrag der Fischer Planen und Bauen GmbH folgten die Einschätzung von Bauamtsleiter Brandmann, Kämmerer Friedl und FGW-Geschäftsführer Vollbrecht. Brandmann ging vor allem nochmal auf die Zeitplanung ein und gab seine Einschätzung zu einer möglichen Sanierung des Metzhauses ab. Für ihn sei das aus bautechnischer Sicht bei einem so geringen Kostenunterschied keine Alternative.
Außerdem betonte er, dass ein nachträglicher Neubau des Metzhauses (nach einer Umsetzung der Ausbaustufe 1) mit einer Sperrung der Hauptstraße (bis zu zwei Jahre lang) verbunden sei. Weshalb der Marktgemeinderat seiner Meinung nach nun an einem Punkt angekommen sei, an dem man sich entscheiden müsse.
Keine rosigen Aussichten
„Ich weiß ich bin hier der Buhmann, aber das ist mein Job.“ So startete Kämmerer Peter Friedl in seine finanzielle Einschätzung. Demnach schaue die finanzielle Lage der Kommune weiterhin alles andere als rosig aus. Würde man sich auf ein Großprojekt in den kommenden Jahren fokussieren, sehe er eine Möglichkeit die Millionen für die Rathauserweiterung in den folgenden Haushalten unterzubringen. Bei zwei bis drei Großprojekten drohe Ärger mit der Rechtsaufsicht der Nürnberger Landes und demnach ein nicht genehmigter Haushalt des Marktes Feucht.
„Ich will es nicht verhindern, aber ich muss schon sagen, dass es aktuell nicht rosig ausschaut.“
Kämmerer Peter Friedl
Der Geschäftsführer der FGW Raimund Vollbrecht gab seine Einschätzung im Anschluss ab, wonach die Gemeindewerke bei der großen Lösung natürlich aus ihrer Sicht auch deutlich besser davon kommen würden. Allerdings steuern aus seiner Sicht die Werke ebenfalls auf unsichere Zeiten zu, wonach der Zeitgewinn (u.a. durch den Bebauungsplan) auch in seinem Sinne sei.
Ist das Rathaus eine Pflichtaufgabe?
Zu Beginn der Diskussion unter den Marktgemeinderäten argumentierte Lothar Trapp für die SPD-Fraktion, dass die Erweiterung des Rathauses keine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei und Kindergärten sowie Schulen Vorrang haben müssten. Der Bebauungsplan solle dennoch [wie von den Planern und der Verwaltung empfohlen]die große Variante umfassen, auch wenn sich die SPD weiterhin für die Ausbaustufe 1 ausspreche.
Nach weiteren Wortmeldungen griff die geschäftsführende Beamtin des Marktes Feucht Marion Buchta zum Mikrofon und widersprach Trapp klar. Denn aus ihrer Sicht stelle die Bereitstellung der Arbeitsplätze für die Mitarbeiter durchaus eine Pflichtaufgabe der Gemeinde dar.
Trapp fordert außerdem, dass vor einem Beschluss der Ausbaustufe 2 die Frage geklärt werden müsse, was denn dann mit dem Pfinzingschloss passiert. Bürgermeister Jörg Kotzur hielt direkt dagegen: „Wir haben so viel Zeit uns Gedanken um das Pfinzingschloss zu machen. Wir haben so viel Raumbedarf. Das ist für mich kein Argument jetzt deshalb keine Entscheidung zu treffen.“
Die CSU sprang dem Bürgermeister zur Seite. Herbert Bauer nahm die Einschätzung des Kämmerers durchaus positiv auf unter dem Aspekt, dass sich der Markt Feucht endlich mal auf ein Projekt fokussieren müsse. Außerdem kämen die Zahlen nicht so vollständig auf den Markt Feucht zu, es gäbe Fördermöglichkeiten. Bauamtsleiter Brandmann wollte im Anschluss die von der CSU erfragten 50 Prozent nicht bestätigen, es werde aber in jedem Fall Zuschüsse geben. In welcher Höhe könne erst bei weiterer Entwurfsplanung festgelegt werden.
In Mitte der längeren Diskussion stellte Bürgermeister Kotzur nochmal die Beschlussvorlage klar:
„Entscheiden wir uns heute für die kleine Variante, wird es keine große Variante geben. Andererseits können wir die kleine Variante immer noch durchführen, wenn wir den B-Plan für die große Variante erstellen lassen.“
1. Bürgermeister Jörg Kotzur (parteilos)
Grundsätzliche Kritik zu den Erweiterungsplanungen
Dr. Maximilian Haag von der FDP äußerte grundsätzliche Kritik an den Plänen zur Rathauserweiterung. Ihm erscheinen die Vorteile der Zusammenführung aller Ämter nicht mehr zeitgemäß. Zustimmung bekam Haag dabei von Johannes Schmidt (UCS). Der zweite Bürgermeister und Fraktionsvorsitzende der CSU Oliver Siegl äußerte seine komplett gegensätzlich Meinung. Die Rathauserweiterung sei jetzt schon seit 30 Jahren ein Thema und die Arbeitsplätze würden lange schon nicht mehr den aktuellen Standards entsprechen. Für ihn gelte auch das Argument der Nachnutzung des Pfinzingschlosses nicht, da man das „fünfmal vollbekommen würde“.
„Wir können aufgrund der Präsentation aktuell nur auf die große Variante gehen. Wir haben noch genug Punkte, an denen der Cut gemacht werden könnte.“
Oliver Siegl (CSU)
Bürgermeister Kotzur bekräftigte die Argumentation Siegls im Anschluss damit, dass er aktuell bei der Personalsuche auch dadurch eingeschränkt sei, dass er teilweise keine barrierefreien Arbeitsplätze zur Verfügung stellen kann. Er sehe allgemein Einschränkungen bei der zukünftigen Personalauswahl, sollte das Rathaus nicht erweitert werden.
Nach Schließung der Rednerliste durch einen Antrag zur Geschäftsordnung von Till Bohnenkamp (CSU) forderten die letzten Redner Lothar Trapp (SPD) und Frank Flachenecker (Freie Wähler) weiterhin, dass man sich noch nicht auf die große Variante festlegen wolle. BM Kotzur entgegnete einmal mehr, dass nur der Bebauungsplan für die maximale Flexibiltät den größten Umfang habe, man aber immer noch die Planungen danach auf Eis legen- oder sich für die Ausbaustufe 1 entscheiden könne. Es wirkte ein bisschen so, als ob einige Mitglieder sich gegen etwas absichern wollten, was ihnen die Beschlussvorlage eh zusicherte. Durch die Schließung der Rednerliste kam es nach knappen zwei Stunden zur Abstimmung.
Breite Mehrheit für die Beschlussvorlage
Beide Punkte aus der Beschlussvorlage nahm der Gemeinderat mit 16:3 (Erstellung Bebauungsplan) bzw. 13:6 Stimmen (Start der Entwurfsplanung zur großen Lösung + Einstellung der Kosten im Haushalt 2023 und den Folgejahren) an.
Somit wird voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahrs das Bebauungsplanverfahren mit weiteren Fachplanern starten.