Schippen, Streusalz oder Sand? Was müssen Mieter und Hauseigentümer tun, wenn der erste Schnee fällt? Was ist zu beachten, wenn der Regen zu Eisregen wird?
Eine wichtige Info vorneweg: Die Gemeindeverwaltung bittet im Hinblick auf Umwelt und Artenschutz, Streusalz nur bei wirklich extremen Witterungsbedingungen zu verwenden.
Es dürfen im Grunde nur abstumpfende Mittel wie z.B. Splitt und Sand benutzt werden. Der Markt Feucht hat hierfür Streugut-Behälter aufgestellt, um so die Bürgerinnen und Bürger beim Winterdienst etwas zu unterstützen. Auftauende Mittel wie Salz dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden, zum Beispiel an gefährlichen Stellen (z.B. Treppen, Rampen) oder bei Eisregen.
Wenn es geschneit hat, muss man werktags zwischen 7.00 und 21.00 Uhr Schnee räumen, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8.00 und 21.00 Uhr. Jeder Eigentümer und ggf. Mieter muss in dieser Zeit die Wege im Winter frei halten – indem er regelmäßig räumt, Splitt oder Sand streut und Eis beseitigt. Dies gilt auch, wenn man im Urlaub ist oder zu den genannten Zeiten arbeitet.
Damit bei einsetzendem Tauwetter das Wasser schneller abfließen kann, bitte auch Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freimachen. Den Schnee dem Nachbarn zu überlassen oder auf die Fahrbahn zu schieben, ist keine Lösung. Bei großen Schneemengen bitte einen Streifen von einem Meter räumen und diesen Streifen mit abstumpfenden Mitteln bestreuen.
Sollten Sie Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten haben oder nicht wissen, was Sie zum Beispiel als Hinterlieger beachten müssen, dann wenden Sie sich gerne an das Bauamt des Marktes Feucht: Gabriele Kaiser, Telefon 09128/ 9167-48, E-Mail: gabriele.kaiser@feucht.de.